Tauglichkeitsprüfung
Polens Verfassungsorgane im EU-Stresstest
Abstract in English
Abstract
Die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für das Zusammenspiel der staatlichen Verfassungsorgane. Die Regierung wird gestärkt, das Parlament geschwächt. Damit geht allerdings ein Legitimitätsverlust einher, dem durch eine Beteiligung von Sejm und Senat an der Europapolitik entgegengewirkt werden soll. Der Erfolg ist mäßig. Dies gilt auch für den Versuch, die Europapolitik der Fachministerien besser zu koordinieren. Die institutionalisierte innenpolitische Ressortlogik steht einem notwendigen europäischen Querschnittsdenken im Wege. Bleibt das Verfassungsgericht, das sich zum Hüter der Restsouveränität aufgeschwungen hat.
(Osteuropa 5-6/2011, S. 215220)