Titelbild Osteuropa 1-2/2021

Aus Osteuropa 1-2/2021

Babyn Jar vor Gericht
Juristische Aufarbeitung in der UdSSR und Deutschland

Franziska Davies


Abstract in English

Abstract

In Kiew erschossen Einsatzgruppen der SS unter Mitwirkung der Wehrmacht im September 1941 an zwei Tagen 34 000 Juden. Das Massaker von Babyn Jar fand bei den Nürnberger Prozessen sowie bei den sowjetischen Prozessen in Kiew und Riga Eingang in die Anklageschrift. Es diente als Beleg für den deutschen Vernichtungskrieg. In den Nürnberger Nachfolgeprozessen 1947/48 wurden drei unmittelbar an der Planung und Durchführung des Massakers Beteiligte zur Verantwortung gezogen. Erst Ende der 1960er Jahre mussten sich im Darmstädter Callsen-Prozess zehn Mitglieder des Sonderkommandos 4a für die Tötung von ca. 60 000 Menschen verantworten. Einige erhielten Strafen zwischen vier und 15 Jahren, andere wurden freigesprochen. Aus den Reihen der Wehrmacht wurde niemand juristisch belangt. Aber auch die meisten Angehörigen des Sonderkommandos und der mindestens 700 Mann starken Einsatzgruppen, die an den Massenmorden beteiligt waren, blieben straffrei.

(Osteuropa 1-2/2021, S. 23–40)