Titelbild Osteuropa 6/2020

Aus Osteuropa 6/2020

Missachtung der Verfassung
Eine Zwischenbilanz der Ära „Putin“

Otto Luchterhandt


Abstract in English

Abstract

Im Juni 1990 erklärte Russland seine Souveränität. Danach absolvierte das Land eine insgesamt erfolgreiche Rechtsentwicklung. Ein Höhepunkt war die Verabschiedung der Verfassung im Dezember 1993, der ersten in der Geschichte Russlands, die tatsächlich nicht nur so hieß, sondern auch die Qualität einer Verfassung hatte. Unterdessen hat sie ihre Steuerungskraft verloren. Das Putin-Regime hat die Verfassung durch eine immer eklatantere Missachtung der verfassungsrechtlichen Grundlagen systematisch unterminiert. Nun ist der Tiefpunkt erreicht. Die von der Präsidialexekutive im Handstreich durchgesetzten Verfassungsänderungen vom März 2020 haben die Verfassungsordnung ihrer Kraft beraubt und die Grundsätze des Rechtsstaates, der Demokratie und des Föderalismus entstellt.

(Osteuropa 6/2020, S. 29–52)