„Damit jeder weiß, was verboten ist“
Eine Einlassung zum Urteil gegen Pussy Riot
DokumentationAbstract in English
Abstract
Der Auftritt der Damen von Pussy Riot in der Christ-Erlöser-Kathedrale verstieß gegen Paragraph 5.26 des Ordnungswidrigkeitengesetzes: „Verletzung der religiösen Gefühle anderer Mitbürger“. Ordnungswidrigkeiten können jedoch höchstens mit einer Geldbuße von 10 Mindestlöhnen oder 15 Tagen Haft bestraft werden. Das Gericht, vor dem gegen Nadežda Tolokonnikova, Ekaterina Samucevič und Maria Alechina verhandelt wurde, hatte daher die Aufgabe, eine Ordnungswidrigkeit als Straftat auszulegen. Die Urteilsbegründung missachtet zahlreiche Grundlagen der Strafprozessordnung. Das Gericht hat die Zone der Legalität fluchtartig verlassen.
(Osteuropa 6-8/2012, S. 225228)