Titelbild Osteuropa 2-3/2011

Aus Osteuropa 2-3/2011

Wem gehört die zentrale Arktis?
Geologie, Bathymetrie und das Seerecht

Karl Hinz


Abstract in English

Abstract

Eine Reihe von Anrainerstaaten des Nordpolarmeers erheben Ansprüche auf ein exklusives Recht zur Förderung von Rohstoffen in der zentralen Arktis. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit diese Ansprüche gerechtfertigt sind. Will der Küstenstaat jenseits von 200 Seemeilen souveräne Rechte über den sogenannten Festlandsockel ausüben, muss er mit bathymetrischen, geodätischen, geophysikalischen und geologische Daten nachweisen, dass sich die natürliche Verlängerung seines Landgebietes über diese juristisch festgelegte Grenze hinaus erstreckt. Russland ist mit einem solchen Antrag bei der UN-Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels gescheitert, bereitet aber einen neuen Antrag mit einer verbesserten technischen Dokumentation vor.

(Osteuropa 2-3/2011, S. 87–92)