Rechtsstaat ohne Masterplan
Recht und Gerichtswesen in der Ukraine
Angelika Nußberger, Caroline von Gall
Abstract in English
Abstract
Art. 1 der Verfassung definiert die Ukraine als Rechtsstaat. Ob dies der Verfassungswirklichkeit entspricht, muss an internationalen Kriterien gemessen werden. Danach sind in einigen Bereichen tatsächlich erhebliche Fortschritte zu konstatieren. Die Ukraine verfügt über ein modernes System des Grundrechtsschutzes. Auch hat sie eine Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Doch die politischen Machtkämpfe verzögern die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit.
(Osteuropa 2-4/2010, S. 89104)
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Правова держава без генерального плану