Titelbild Osteuropa 2-4/2010

Aus Osteuropa 2-4/2010

Rechtsstaat ohne Masterplan
Recht und Gerichtswesen in der Ukraine

Angelika Nußberger, Caroline von Gall


Abstract in English

Abstract

Art. 1 der Verfassung definiert die Ukraine als Rechtsstaat. Ob dies der Verfassungswirklichkeit entspricht, muss an internationalen Kriterien gemessen werden. Danach sind in einigen Bereichen tatsächlich erhebliche Fortschritte zu konstatieren. Die Ukraine verfügt über ein modernes System des Grundrechtsschutzes. Auch hat sie eine Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Doch die politischen Machtkämpfe verzögern die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit.

(Osteuropa 2-4/2010, S. 89–104)

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Правова держава без генерального плану