Raubkunst und die Schweiz
Aufarbeitung, Regelung, Ausblick
Teresa Giovannini, Marc-André Renold, Carolyn Olsburgh, Friederike Ringe
Abstract in English
Abstract
Die Schweiz spielte während des Zweiten Weltkrieges eine Rolle als Umschlagplatz von NS-Raubkunst. Kurz nach Kriegsende wurde eine Spezialgesetzgebung zur Restitution von Raubkunst erlassen. Überdies enthält das Schweizer Zivilrecht allgemein zwingende Regeln zur Restitution gestohlener Gegenstände. In jüngerer Zeit haben Historiker und Experten die Vergangenheit der Schweiz untersucht. Die größeren Museen haben sich verpflichtet, unter bestimmten Umständen die Herkunft ihrer Kunstwerke abzuklären und Zugang zu ihren Archiven zu gewähren. Beim Bundesamt für Kultur wurde die „Anlaufstelle Raubkunst“ eingerichtet. Ein weiterer, wünschenswerter Schritt wäre eine Gesetzgebung, um die Europaratsresolution von 1999 umzusetzen.
(Osteuropa 1-2/2006, S. 341354)