Titelbild Osteuropa 1-2/2006

Aus Osteuropa 1-2/2006

In Kriegen erbeutet
Zur Rückgabe geraubter Kulturgüter im Völkerrecht

Christoff Jenschke


Abstract in English

Abstract

Kulturgüter waren seit jeher gefragte Beute in Kriegen. Die Einsicht, daß Kulturgüter nicht geeignet sind, Kriegszielen zu dienen, ließ die Staatengemeinschaft die Wegnahme von Kulturgütern verbieten. Ein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht entwickelte sich bis zum Wiener Kongreß 1815. Von diesem Verbot, mit dem auch das Verbot einherging, Kulturgüter als Reparationsobjekte heranzuziehen, wurden nur wenige Ausnahmen gemacht. Dazu zählen Fälle der restitution in kind, auf die sich Rußland im Beutekunststreit mit Deutschland beruft. Eine der völkerrechtlich maßgebenden Voraussetzungen der restitution in kind ist allerdings, daß die Parteien in einem bilateralen Übereinkommen die zu übergebenden Kunstwerke auswählen.

(Osteuropa 1-2/2006, S. 361–370)