Editorial
Kunst im Konflikt – Konflikte um die Kunst
Manfred Sapper, Claudia von Selle, Volker Weichsel
Abstract in English
(Osteuropa 1-2/2006, S. 56)
Volltext
Kunst macht Schlagzeilen: „Holland gibt die Goudstikker-Bilder zurück“, „Österreich muß Klimt-Gemälde zurückgeben“, „Menzels ‚Tuileriengarten’ geht nach London“. Und „Berlin droht der Verlust einer bedeutenden Plakatsammlung“. So unterschiedlich die Fälle im einzelnen auch gelagert sein mögen, haben sie eines gemeinsam. Die Kunstwerke gehörten jüdischen Eigentümern, die von den Nationalsozialisten verfolgt, enteignet, offen beraubt und umgebracht wurden. Seit Ende der 1990er Jahre ist Bewegung in den Umgang mit NS-Raubkunst gekommen. Kunstwerke aus jüdischem Besitz werden – mitunter erst nach langen Rechtsstreitigkeiten – restituiert, um ein Minimum an Wiedergutmachung zu leisten. Manchmal finden die Streitparteien auch andere Lösungen. Gleichzeitig machen Klagen die Runde, daß die Rückgabe von Kunst- und Kulturgütern, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland in die Sowjetunion gebracht wurden und sich bis heute in Rußland befinden, zum Stillstand gekommen sei: „Eiszeit in Sachen Beutekunst“ ist eine der zurückhaltenderen Diagnosen. Deutsche Museumsdirektoren fällen ein vernichtendes Urteil: „Die deutsche Beutekunstpolitik ist gescheitert“. Rußland und Deutschland tragen einen offenen Konflikt über die Frage aus, wer Eigentümer dieser Kunstwerke ist. Die Bundesregierung beruft sich auf das Völkerrecht und spricht allein von 200 000 Kunstwerken und zwei Millionen Büchern, die sich widerrechtlich in Rußland befinden. Rußland betrachtet die Beutekunst hingegen als Kompensation für die von deutschen Truppen angerichteten Schäden im Zweiten Weltkrieg. Die Debatte hat seit Ende der 1990er Jahr eine Schärfe gewonnen, die sie zu Beginn des Jahrzehntes nicht hatte. Statt Linderung hat die Zeit Verhärtung gebracht. Die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Beutekunst läßt sich nicht immer auf einzelne Kulturgüter anwenden. Mitunter überlagern sich die beiden Dimensionen, so im Falle des Dresdners Victor von Klemperer, dessen Inkunabelsammlung sich zuerst die Nationalsozialisten angeeignet hatten und dann sowjetische Trophäenkommissionen, die sie nach Moskau brachten, wo sie bis heute unzugänglich sind. Wer nach Regelungswegen sucht, kommt an einer Einsicht nicht vorbei: Die nationalsozialistische Herrschaft ist das kategorische Prä. Sieben Jahrzehnte nachdem der Kunstraub im Dritten Reich mit der Kampagne gegen die „entartete Kunst“ begann, liegt sein Schatten noch immer über dem gesamten Kontinent. Als integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Expansionsstrebens, der Kriegsführung, der Besatzung und der Vernichtungspolitik gegen Juden und Slawen ist auch der Kulturraub ein Thema, das ganz Europa betrifft. Mehr noch: Weltweit werden bis heute über 100 000 von den Nazis geraubte Kunstwerke mit einem Wert von mehreren Milliarden Euro vermißt. Insofern drängt es sich auf, die in Deutschland verbreitete Konzentration auf die bilaterale Beutekunst-Problematik zwischen Deutschland und Rußland zu überwinden. Daß hier auf beiden Seiten in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten gravierende Fehler gemacht wurden, verraten in diesem Heft Ekaterina Genieva und Wolfgang Eichwede, die beide über intime Kenntnisse verfügen und kein Blatt vor den Mund nehmen. Ohnehin wohnt der deutsch-rußländischen Beutekunstdebatte die Gefahr inne, reduktionistisch zu sein, der Komplexität des Gegenstands und der jeweiligen historischen Spezifika in unterschiedlichen Regionen nicht gerecht zu werden. Das bedeutet für Osteuropa, den eigenen Raumbezug bewußt auszudehnen und gleichzeitig nach Ost- und Westeuropa zu blicken. Nur so lassen sich die Erkenntnisse erfassen, die erst seit dem Ende des Ost-West-Konflikts in vormals verschlossenen Archiven in Ostmittel- und Osteuropa gewonnen werden können. Dieser Vergleich erfolgt auf drei Ebenen: Erstens in Fallstudien. Diese skizzieren exemplarisch das Schicksal einzelner Sammler und ihrer Kollektionen. Hinter jedem Buch, hinter jedem Gemälde steht ein Mensch. Die Fallstudien legen die Elemente und Mechanismen der illegalen Aneignung offen und benennen Täter und Opfer. In einem besonderer Fall bringt Christian Hufen Licht ins Dunkel, wie es Mitte der 1950er Jahre zur Rückgabe von Beutekunst aus der Sowjetunion an die DDR kam. Zweitens in Länderanalysen. Wer zum Beispiel die Entwicklung in Österreich oder Tschechien studiert und sich dann nach Osten wendet, kann die historischen Besonderheiten Polens und der Ukraine in ihrer Tragweite klarer erfassen und versteht, warum die Restitutionsdebatten dort andere sind und mitunter auf drei, vier verschiedenen bilateralen Feldern parallel geführt werden. In diesen Fällen wird der Konsens, daß Kunst ein universeller, völkerverbindender Wert sei, schnell von Konflikten über den Status, die Besitztitel und die Verfügungsgewalt über die Kunstgüter abgelöst. Es sollte nicht in Vergessenheit geraten: Bei dem Streit über Bücher, Gemälde, Kunstwerke und Archive geht es nicht nur um die Kunst, sondern immer auch um nationale Identitäten und um die Deutungshoheit über die Erinnerung an die eigene Geschichte. Drittens diskutieren Untersuchungen, welche Normen und Verfahren das Völkerrecht und Schiedsgerichte bieten, welche Handlungskapazitäten nationale Institutionen wie die niederländische oder die französische Restitutionskommission haben und welche Optionen es jenseits der ausgetretenen Pfade gibt, Konflikte um die Kunst zu regeln. Daß sich gerade in der Kunst eine (Ko-)Operation für ein internationales virtuelles Museum anbietet, ist nur ein Motiv, das am Horizont erscheint. Das ist zumindest eine Option, um Güter wieder zugänglich zu machen, die über Jahrzehnte in Depots verschwunden waren. Der Band hätte ohne die großzügige Förderung durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Hamburg nicht entstehen können. Möge er einen Beitrag zur Vertiefung des europäischen Dialogs über die Lösung der Probleme leisten, die mit der Raub- und der Beutekunst verbunden sind.