Die Mittäter in der Opferrolle
Die Restitution von Kunst in Österreich
Abstract in English
Abstract
Seit 1945 bemühte sich die Republik Österreich mehrfach, Vermögen zurückzugeben, das während des Nationalsozialismus entzogen worden war. Vielfach waren diese Versuche jedoch halbherzig, schlecht vorbereitet und eine bürokratische Zumutung. Erst 1999 trug das Kunstrückgabegesetz dem Umstand Rechnung, daß Österreich in den 1940er und 1950er Jahren Kunstwerke von Überlebenden oder Nachkommen von Ermordeten gewissermaßen erpreßt hatte, indem trotz erfolgreichen Restitutionsbeschlusses die Ausfuhr der Werke verboten blieb. Der international diskutierte Fall Bloch-Bauer, die Rückgabe von fünf Bildern von Gustav Klimt, ist ein Beispiel.
(Osteuropa 1-2/2006, S. 235246)