Der Oligarch als Volksfeind
Der Nutzen des Falls Chodorkovskij für das Putin-Regime
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Abstract in English
Abstract
Der Jukos-Prozeß ist eine Meßlatte für den Zustand von Politik und Gesellschaft in Rußland. Die Analyse der öffentlichen Reaktion auf Chodorkovskijs Festnahme, die Kampagne der Massenmedien und den Prozeß zeigt, daß sich das Verfahren nahtlos in die autoritäre Unterwerfung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einfügt, die Putin und sein Gefolge aus Geheimdienstlern verfolgen. Die uninformierte breite Masse der Bevölkerung dient der Staatsmacht dabei als zuverlässigste Stütze. Überwunden geglaubte Phänomene wie die Freund-Feind-Logik, das militarisierte Verteidigungsbewußtsein und das Orwellsche Zwiedenken kehren zurück. Der Begriff „Oligarch“ hat sich in ein appellatives Gebilde verwandelt, das eine ähnliche Funktion erfüllt wie die frühere Formel des „Volksfeinds“. Gleichzeitig reagiert die Bevölkerung auf die Entwicklung zunehmend zynisch. Dieser Zynismus untergräbt die Grundlagen des Putin-Regimes und macht die „gelenkte Demokratie“ extrem instabil.
(Osteuropa 7/2005, S. 5275)
Volltext
Die Ereignisse um die Firma Jukos seit dem Sommer 2003 sind als Meßlatte des politischen Wandels in Rußland nicht weniger bedeutsam als der Beginn des zweiten Tschetschenienkriegs im Herbst 1999. Die Leitung des größten Privatunternehmens des Landes wurde wegen betrügerischer Handlungen, rechtswidriger Unterschlagungen im Zuge der Privatisierung von Staatseigentum und ähnlicher Vergehen angeklagt; im Juli 2003 wurde Platon Lebedev, im Oktober dann Michail Chodorkovskij verhaftet. Die öffentlichen Reaktionen auf diese Vorgänge hätten unterschiedlicher nicht sein können. Die Ermittlung und der Gerichtsprozeß in Sachen Jukos waren von rechtswidrigem Druck nicht nur auf die Angeklagten, sondern auch auf deren Geschäftspartner, Angestellte und Verwandte, die somit zu Geiseln wurden, sowie von angedrohten bzw. tatsächlich eingeleiteten, rechtlich äußerst fragwürdigen Strafprozessen begleitet, die dem Zweck dienten, das Unternehmen zu „spalten“ und das erforderliche Belastungsmaterial gegen die Jukos-Geschäftsführung zu erpressen. Dies erweckte bei dem am besten ausgebildeten und wohlhabendsten Teil der rußländischen Gesellschaft Besorgnis und Widerstand. Die in keinem Verhältnis zur Sache stehenden Mittel, die im Zuge des Untersuchungsverfahrens angewandt wurden, die Schwere der den Beschuldigten zur Last gelegten Verbrechen, die strenge Isolierung der Angeklagten und auch des Unternehmens, die offensichtliche Abhängigkeit des Gerichts von der Präsidialadministration sowie die massive staatliche Propaganda in allen wichtigen Massenmedien (gekoppelt mit einer Fernseh- und Pressezensur, um unbequeme Berichte zu unterbinden) wurden von der Gesellschaft als Signale eines grundsätzlichen Umschwungs im politischen Kurs des Landes aufgefaßt, der auch die Resultate der Staatsdumawahlen im Dezember 2003 beeinflußte. Der Jukos- oder „Chodorkovskij-Prozeß“, wie er nach der Verhaftung von Michail Chodorkovskij bezeichnet wurde, war nach Meinung der Bevölkerung eines der wichtigsten Ereignisse des letzten Jahres. Chodorkovskij erlangte erst Anfang der 2000er Jahre Bekanntheit als Geschäftsführer des am schnellsten wachsenden und florierendsten Ölförderunternehmens – des Jukos-Konzerns. Seine Beliebtheit sollte nicht überschätzt werden: Vor Beginn des Gerichtsprozesses war sein Name, abgesehen von Geschäftskreisen, vor allem Experten und Analytikern im Bereich der Wirtschaftspolitik ein Begriff. Binnen weniger Jahre verwandelte Chodorkovskij Jukos – Anfang der 1990er Jahre ein verlustbringender Staatsbetrieb unter vielen, übrigens auch im Öl- und Gasbereich – in Rußlands effektivstes Unternehmen. Grundlage seines Erfolgs war nicht nur eine Modernisierung der Produktionstechnologie, sondern auch die Schaffung eines völlig neuen Systems des Managements und der Personalausbildung. Allerdings führte ihm gerade der Erfolg des Unternehmens eine einfache Tatsache klar vor Augen: Nach dem postsowjetischen Motto „Greif zu, solange es kein anderer tut“ war eine Weiterentwicklung des Konzerns nicht mehr möglich. Die kurze Phase des „wilden Kapitalismus“, der „Gründerzeit“ und der „ursprünglichen Akkumulation“ ging dem Ende entgegen. Neue Aussichten ließen sich nur auf dem Auslandsmarkt und durch eine Transformation des Unternehmens in einen transnationalen Konzern eröffnen, was einen Übergang zu grundsätzlich neuen, in Rußland bis dahin unbekannten Formen der Finanzverwaltung und des industriellen Managements sowie ein neuartiges Verhältnis von Staat und Geschäftspartnern erforderte: Der gesamte Umsatz mußte legalisiert und aus der Grauzone gehievt, Investitionen mußten langfristig geplant werden. Chodorkovskij war sich darüber im klaren, daß es für ein einzelnes Unternehmen, selbst für ein so großes, utopisch wäre, ein solches Programm umzusetzen. Er erklärte mehrfach, eine solche Umgestaltung sei nur möglich, wenn sich zuvor der sozialrechtliche und kulturelle Kontext wandeln, diese Veränderungen das sozialpolitische Wirtschaftsumfeld erfassen und institutionelle Transformationen stattfinden würden. Er war gezwungen, weitgefächerte politische Beziehungen zu knüpfen und sich als Sponsor einer Vielzahl sozialer, wissenschaftlicher und Bildungsprogramme, von Projekten zur Förderung unabhängiger Medien, der Zivilgesellschaft sowie von Rechtsreformen umfassend gesellschaftlich zu betätigen. Dadurch erlangte er einen hohen Bekanntheitsgrad. Aber eben durch diese Tätigkeit geriet er in Konflikt mit dem Umfeld des Präsidenten, das auf die langsame, aber systematische Verstärkung einer haarfeinen Kontrolle über das gesellschaftliche und politische Leben im Lande, die konsequente Beseitigung der Autonomie verschiedener Institutionen und Gruppen sowie auf die zentralisierte Kontrolle über Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Die Spannungen und Konflikte begannen im Vorfeld der Parlamentswahlen, als Chodorkovskij oppositionelle Parteien finanzierte: die liberalen Parteien Jabloko und Union der rechten Kräfte (SPS) sowie die Kommunisten. Die ersten Versuche, Druck auf Chodorkovskij auszuüben, waren anscheinend von Tschekisten aus Putins Umkreis improvisiert worden. Als sich Chodorkovskij jedoch allen Drohungen zum Trotz und anders als andere Großunternehmer wie Vladimir Gusinskij oder Vladimir Potanin weigerte nachzugeben und die Herausforderung der Machthaber annahm, eskalierte der Konflikt. Die Präsidialadministration faßte einen neuen Plan, der auf das Vermögen des ehrgeizigen Magnaten zielte. Sofern die Logik der Machthaber nachvollzogen werden kann – dies sind selbstverständlich reine Hypothesen und Mutmaßungen, die auf verschiedensten Quellen und Berichten beruhen –, entstand mit dem Wunsch, Chodorkovskij zu beseitigen, auch der Einfall, das schwerreiche Unternehmen zu enteignen und es mit anderen Konzernen aus dem Rohstoffexportsektor zu einer Hauptfinanzierungsquelle für die entstehenden „grauen Machtstrukturen“ zu verwandeln, die sich parallel zu den verfassungsmäßigen Behörden entwickeln. Dabei geht es um die Transformation der Präsidialadministration zum eigentlichen Herrschaftszentrum im Lande. Dies würde bedeuten, daß das unter Putin begonnene massive Eindringen von Geheimdienstmitarbeitern in wirtschaftliche, politische und finanzindustrielle Strukturen sowie das informelle Beziehungsnetzwerk, das eine Kontrolle über Schlüsselpositionen in verschiedensten Branchen und gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet, durch eine unabhängige, sichere und dem Parlament nicht unterstellte Finanzquelle abgesichert wird. Bereits heute leiten hochrangige Mitarbeiter der Präsidialadministration die Vorstände, Aufsichtsräte oder andere Leitungsorgane aller führenden oder profitabelsten Firmen. Das gilt für Gazprom bis zu den größten Banken. Allerdings leistete eine Gruppe weit kompetenterer und besser ausgebildeter Fachleute im Umfeld des Präsidenten den „Tschekisten“, also jenen aus dem KGB stammenden Figuren, Widerstand. Die Rede ist von den „Ökonomen“, die bereits unter Egor’ Gajdar Ende 1991 in die Regierung gekommen waren, dort blieben und sehr wohl die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen staatlicher Willkür verstanden. Der Beginn der Verfolgung Michail Chodorkovskijs zeugte bereits von einer Veränderung des Kräfteverhältnisses zwischen den verschiedenen Cliquen und Gruppierungen in der Staatsführung (des „Wirtschaftsblocks“ in der Regierung und der Fraktion der „Tschekisten“ in der Präsidialadministration, die sich auf Geheimdienstler, Armee und Miliz stützen und deren Interessen vertreten) sowie vom Versuch einer „staatlichen“ Übernahme der größten Unternehmen durch Enteignung oder erzwungene Aufteilung des Eigentums. Die Geschäftswelt reagierte höchst ambivalent und zurückhaltend auf die Verfolgung des „Oligarchen“. Als auf die Firma Druck ausgeübt und sie schließlich de facto in den Ruin getrieben wurde, brachte keiner der rußländischen Unternehmerverbände den Mut auf, offen zu protestieren, obgleich die Absurdität der vorgebrachten Beschuldigungen offensichtlich war. Gerade in der Geschäftswelt verstand man besser als anderswo, daß die Staatsgewalt, indem sie Jukos gigantische Bußgelder wegen Steuerhinterziehung auferlegte, die den Jahresgewinn der Firma um ein Zwei- bis Dreifaches überstiegen, nicht mehr nur Unternehmer erpreßt, wie dies auf Schritt und Tritt mit allen Großunternehmen geschah, die sich jedoch auf die eine oder andere Art loskaufen konnten, sondern sich die Zerschlagung der Firma und die Übergabe ihres Besitzes an staatlich kontrollierte Strukturen zum Ziel gesetzt hatte. Zudem zeugte die Androhung neuer Anklagen (von Veruntreuung bis Mord) während des Prozesses nicht nur vom Willen, psychischen Druck auf die Angeklagten und Mitarbeiter der Firma auszuüben, sondern auch von langfristigen Plänen der Staatsmacht gegenüber anderen Unternehmern. Unter ihnen machten sich daher Angst und Gereiztheit breit, wie dies in einer Atmosphäre solcher Schauprozesse gewöhnlich der Fall ist. In Wirtschaftskreisen herrschte die Meinung vor, Chodorkovskij habe „über die Stränge geschlagen“ und die Beziehungen zwischen Wirtschaft und Macht gefährdet; letztere werde nun Privatisierungen rückgängig machen, was die gesamte instabile Konstruktion der rußländischen Marktwirtschaft einbrechen lassen werde. Nur sehr wenige Unternehmer bekundeten offen ihre Solidarität mit Chodorkovskij. Dies liegt nicht nur daran, daß es, wie schon Max Weber schrieb, der „russischen Bourgeoisie“ an politischen Interessen mangelt und ihre Gruppensolidarität schwach ausgebildet ist. Ein wichtigerer Grund liegt in den Spezifika der Herausbildung der rußländischen Unternehmerschaft, die als Teil der Staatswirtschaft entstand und sich größtenteils aus dem Milieu der Staatsbürokratie rekrutiert. Daher nahm das Gros der Wirtschaftskreise, trotz extremer Beunruhigung über die Gefahr, daß eine Rückkehr zu autoritärer staatlicher Kontrolle über die Wirtschaft folgen könne, eine unterwürfige Pose ein. Der Markt reagierte mit Kurseinbrüchen und intensiver Kapitalflucht, die sich innerhalb eines halben Jahres vervierfachte, und schließlich mit einem Rückgang der Wachstumsquote. Es muß unterstrichen werden, daß lange Zeit in der Öffentlich nichts Konkretes über den Prozeß bekannt wurde. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gegen Jukos wurden nur sehr allgemein dargelegt (als „Schulden“ der Firma, die von Monat zu Monat wuchsen), daher konnte auch die Stichhaltigkeit der Beschuldigungen nicht diskutiert werden; auch waren diese zu speziell, als daß sie jemand hätte erörtern können. Nur elf Prozent der rußländischen Bevölkerung verfolgte den Prozeß mehr oder weniger aufmerksam, und gerade sie waren der Anklage gegenüber überaus kritisch eingestellt. Etwa die Hälfte der Befragten verfolgte die Medienberichterstattung über den Prozeß überhaupt nicht, obwohl genau sie, wie regelmäßige Bevölkerungsumfragen ergeben, dem geächteten Oligarchen gegenüber am negativsten eingestellt waren. Ein Viertel der Befragten äußerte unmittelbar nach Chodorkovskijs Verhaftung unverhüllte Genugtuung und Freude. Einen Monat später waren es bereits 33 Prozent, 19 Prozent waren befremdet und ebenso viele empört bzw. sprachen sogar von ihrer Angst vor der um sich greifenden Willkür der Behörden (allerdings nahm diese Angst bereits einen Monat später merklich ab, von 19 Prozent auf zehn Prozent). Einer ziemlich großen Gruppe unter den Befragten jedoch (37 bis 38 Prozent) war diese Nachricht völlig gleichgültig. Daß Genugtuung und Freude vor allem von armen, älteren und wenig gebildeten Menschen empfunden wird, die den Großteil ihres Lebens in der von bourgeoisiefeindlicher, nivellierender Ideologie dominierten sowjetischen Gesellschaft zugebracht haben, sollte kaum verwundern. Besorgnis und Empörung löste dieses Ereignis in jenen gesellschaftlichen Milieus aus, die bereits soziale und kulturelle Ressourcen erworben haben, obwohl gerade sie heute als Stütze des Präsidenten fungieren. Unter den Anhängern der diversen politischen Parteien, also dem engagiertesten Teil der Gesellschaft, traten Billigung bzw. Verurteilung der Verfolgung der Jukos-Leitung besonders deutlich zutage: Bei Wählern der Kommunistischen Partei stehen Billigung und Mißbilligung in einem Verhältnis von 3:1, unter Anhängern der populistischen Wahlvereinigung Rodina, die bei den Dumawahlen mit dem Aufruf zur Verstaatlichung des Ölsektors einen beachtlichen Erfolg erzielte, liegt das Verhältnis bei 10:1. Aber bereits Anhänger der pro-Putinschen Edinaja Rossija (Einheitliches Rußland) waren sich nicht nur nicht so einig, sondern hier überwog eindeutig Unzufriedenheit (4:5); noch stärker war diese bei Žirinovskijs Parteigängern (2:5), bei Anhängern der Parteien Jabloko (1:2) und Sojuz pravych sil (Union der Rechten Kräfte, SPS) (7:10) und bei Nichtwählern (ebenfalls 7:10). Die Rückkehr das Zwiedenkens aus dem Geist der UdSSR Es war für die Bürgerinnen und Bürger Rußlands völlig offensichtlich, daß sich Chodorkovskijs Geschäftsgebaren grundsätzlich in nichts von den Handlungen zehn- und hunderttausender anderer Unternehmer unterschied, die sich in den 1990ern selbständig gemacht hatten. Es war eine Zeit, als sich die alte gesellschaftliche Ordnung vor aller Augen aufzulösen begann; als die alten Gesetze jegliche Bedeutung verloren, obwohl sie nicht außer Kraft gesetzt waren, während gleichzeitig viele andere entstanden, deren Normen einander widersprachen; als informelle Vereinbarungen mit Behörden auf verschiedenen Ebenen viel mehr zählten als ganze Gesetzbücher, Regierungsentscheidungen oder die Verfassung. Daß Chodorkovskij und seine Partner keine Engel waren – nicht „weiß und flauschig“, wie man heute in Rußland sagt – versteht sich für alle von selbst. Gleichzeitig steht für den Großteil der rußländischen Bevölkerung außer Zweifel, daß es sich im konkreten Fall der Jagd auf Jukos um eine selektive Rechtsanwendung handelt, was bedeutet, daß dahinter politische oder wirtschaftliche Interessen stehen. Für diejenigen jedoch, die keinen Eingang in die Korridore der Macht haben, waren die Motive der Staatsanwaltschaft undurchsichtig, da unter Putins Präsidentschaft und mit dem Wechsel der Präsidialadministration im Kreml eine Atmosphäre völliger Geheimhaltung eingekehrt ist, wie sie für das sowjetische Politbüro oder die Höfe asiatischer Despoten üblich war. Trotzdem versuchten die Menschen, die Botschaft der Landesführung auf ihre eigene Weise zu deuten. In den Jahren der Sowjetmacht hatte sich die Bevölkerung, die in einer von Zwiedenken und ideologischer Demagogie geprägten Atmosphäre aufwuchs, daran gewöhnt, daß Worte der Machthaber mitunter entweder gar nichts bedeuten oder aber einen ganz anderen als den vordergründigen Sinn haben und daß demonstrative Aktionen die eigentlichen Absichten der Behörden verbergen oder zumindest tarnen. Für den externen Beobachter, etwa einen westeuropäischen Politologen, der die Erklärungen der rußländischen Führung über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernstnimmt, muß die Diskrepanz zwischen den Verlautbarungen der Politiker und deren öffentlicher Wahrnehmung in der rußländischen Gesellschaft von einer beharrlichen gesellschaftlichen Schizophrenie zeugen. Ganz gleich ob von einer Verstärkung des Kampfs gegen die Korruption, von Steuerhinterziehungen oder von der „Diktatur des Gesetzes“ die Rede ist (wie dies beim erzwungenen Besitzwechsel von NTV, des beliebtesten Fernsehsenders der 1990er Jahre der Fall gewesen war, der äußerst kritisch über das Vorgehen der Armee in Tschetschenien berichtet hatte), dem rußländischen Normalbürger bedeuten direkte Worte und Erklärungen nicht viel. Oder sie bedeuten, daß der Politiker oder Staatschef sich so verhält, wie es von einem Politiker erwartet wird, der niemandem Rechenschaft über seine Worte oder Taten schuldig ist. Es bedeutet lediglich, daß er seiner Rolle gerecht wird, denn daß es eine Diskrepanz zwischen Sinn und Bedeutung politischer Aktionen gibt, ist eine Norm des politischen bzw. sozialen Handelns in der spät- und postsowjetischen Zeit. Diese „Doppik“ oder, um mit Orwell zu sprechen, dieses Zwiedenken hatte in den ersten Jahren der Reformen unter Boris El’cin scheinbar nachgelassen, als tatsächlich ein sehr bedeutender sozialer und institutioneller Wandel vor sich ging, doch mit Putins Machtantritt ist die frühere Atmosphäre in vollem Maße zurückgekehrt. Das Öffentliche des Verschleierten Für den Soziologen, der die Reaktionen der öffentlichen Meinung auf die Jukos-Affäre beschreibt oder analysiert, ergibt sich daraus ein besonderes Interesse: Es geht darum zu verstehen, wie verschiedene gesellschaftliche Gruppen Handlungen der Machthaber wahrnehmen und interpretieren, über die sie offensichtlich unzulänglich informiert werden. Allgemeine soziologische Überlegungen legen nahe, daß die „Entschlüsselung“ oder Auslegung der verdeckten Motive der Staatsführung von Gruppeninteressen determiniert werden, wodurch sich letztlich verschiedene Gruppen ein allgemeines Bild vom Geschehen machen, das in der Summe anscheinend nicht weit von der Realität entfernt ist. Der Effekt der scheinbaren Richtigkeit dieser Interpretationen ergibt sich daraus, daß die Vielzahl verschiedener Gruppeninterpretationen das gesamte semantische Feld der möglichen verdeckten Motive abdeckt, wodurch das ausgesprochen wird, was die Machthaber geheimhalten wollen. Wer also steht hinter dem Gerichtsprozeß? Die wenigsten Befragten waren der Meinung, daß das Verfahren tatsächlich von den Gesetzeshütern initiiert wurde. Diese Ansicht teilen 12–15 Prozent (Tab. 1). Am häufigsten wird von „eigennützigen Privatinteressen“ gesprochen (44–46 Prozent). Etwas weniger als ein Drittel hatte überhaupt keine Vorstellung davon, was all dies bedeuten möge, d.h. in wessen Interesse der Angriff der Staatsanwaltschaft auf das Unternehmen liegt. Anders gesagt: Im Bewußtsein der rußländischen Gesellschaft ist das Gesetz lediglich ein Instrument privater oder Gruppeninteressen in den Händen der Machthaber oder derer, die Einfluß auf die Handlungen der Strafverfolgungsbehörden ausüben können. Seit Beginn des Prozesses im Sommer 2004 bildeten diejenigen, die davon ausgingen, daß die Staatsanwaltschaft als Hüterin der Gesetzlichkeit im Lande in der Affäre Chodorkovskij „selbständig“, also nach Geist und Buchstaben des Gesetzes, handelt, eine eindeutige, allerdings konsolidierte Minderheit (26 Prozent, vor allem Arbeiter und Rentner). Hingegen war die Gruppe derer, die der Ansicht waren, es gehe um einen eindeutigen politischen Auftrag der Machthaber, viel heterogener und mit 30 Prozent etwas größer. Unter ihnen waren merklich mehr Menschen mit Hoch- bzw. Fachhochschulbildung, in verschiedenen leitenden Positionen sowie Angehörige der Armee und Polizei. Die unterschiedliche Interpretation des Vorgehens der rußländischen Strafverfolgungsbehörden hat damit zu tun, wie informiert die Befragten sind, wie stark sie parteipolitisch gebunden sind und welche politische Meinung sie vertreten: Anhänger des Präsidenten und der ihn unterstützenden Parteien sprachen häufiger von Chodorkovskijs Gesetzesverstößen, während Putins Opponenten öfter auf die politischen Motive der Affäre hinwiesen. Ob die Handlungen der verschiedenen Akteure (Chodorkovskijs, der Staatsanwaltschaft, des Präsidenten) als gesetzmäßig oder gesetzeswidrig eingeschätzt werden, ist somit vom Weltbild der Befragten abhängig, vor allem von ihrer Haltung gegenüber dem Präsidenten, der einen zentralen Platz in der Vorstellungswelt der rußländischen Gesellschaft von der sozialen und rechtlichen Realität einnimmt. Dies bedeutet wiederum, daß auch der Begriff des Politischen vor allem mit den Interessen der von der Gesellschaft nicht kontrollierten Staatsmacht zusammenhängt. Die ambivalente Stellung der Staatsanwaltschaft, ihre Abhängigkeit von der Exekutive, die „Mehrdeutigkeit“ ihrer Motive entzieht ihr als Institution in den Augen eines bedeutenden Teils der Bevölkerung die Autorität der Gesetzlichkeit. Zweifel an der Integrität als Hüterin des Rechts und ein teilweises Unverständnis gegenüber ihren Absichten sind nicht nur für das Massenbewußtsein kennzeichnend, sondern auch für das der „gesellschaftlichen Elite“ – des gebildeteren, besser informierten Teils der Gesellschaft, der sich eines gehobeneren Status erfreut. Die propagandistische Unterstützung der Präsidialadministration durch das Gros der Massenmedien wirkt sich auf die öffentliche Meinung aus, da ein alternatives System der Argumentation oder Interpretation des Geschehens fehlt bzw. in seiner Reichweite nicht mit der offiziellen Auslegung vergleichbar ist. Die überwiegende Mehrheit der Befragten (65 Prozent) war nach der Verhaftung Michail Chodorkovskijs im November 2003 der Meinung, daß die Affäre einen rein politischen Hintergrund habe, und nur 16 Prozent sahen darin in erster Linie einen Rechtskonflikt. Mehr noch, 55 Prozent nahmen an, daß Chodorkovskijs Gefangennahme mit Wissen des Präsidenten stattfand (und weitere sieben Prozent hatten keinen Zweifel daran, daß die Offensive gegen Jukos auf „Putins persönliche Anweisung“ vonstatten geht). Lediglich 13 Prozent hielten es für möglich, daß die Staatsanwaltschaft selbständig, also ohne Putins Wissen, handelte, das Recht geschützt und keine Anordnung des ersten Mannes im Staate ausgeführt habe. Obwohl die öffentliche Meinung, insbesondere in den ersten Monaten des Prozesses, offiziellen Stimmen ziemlich skeptisch gegenüberstand, konnte sie sich nicht von den vorgetragenen Auslegungen freimachen. Deshalb hielten sich in der Gesellschaft einige Zeit die verschiedensten Interpretationen des Geschehens, die einander logisch widersprachen oder zumindest schwer miteinander vereinbar waren. Gleichzeitig vertrat die absolute Mehrheit der Befragten (57 Prozent) die Ansicht, daß die Kampagne gegen Jukos rein situations- und konjunkturbedingt war und die „Oligarchen“ lediglich ein wenig einschüchtern sollte. Daß die Behörden ernsthaft beabsichtigen, den Einfluß der Großunternehmer einzuschränken, dachten nur 24 Prozent. Nichtsdestotrotz schätzten 46 Prozent der Befragten diesen Prozeß als symbolischen „Beginn einer Neuverteilung“ ein, und nur 26 Prozent hielten ihn für einen „Sonderfall“. Kurz vor der über drei Wochen dauernden Verkündung des Urteils im Mai 2005 näherte sich die Mehrheit der Befragten der Position der Staatsanwaltschaft an. Daß es tatsächlich um Wirtschaftsdelikte geht, für welche die Angeklagten entsprechend bestraft werden müssen, glaubten von Anfang an wenige, obwohl es später durch den Einfluß der in der Presse dominierenden offiziellen Auslegung mehr wurden (Tab. 2). Weiter verbreitet waren Interpretationen der Ereignisse als Clankrieg, Versuch einer Verdrängung von Unternehmerkreisen aus der Politik, populistischer Angriff auf die Reichen oder wiederum persönliches Interesse von Figuren aus Putins Umgebung oder seiner Administration. Letztere Version gewann nach Beginn der Verfolgung von Jukos an Beliebtheit (Tab. 3 und 4, November 2004). Unter dem massiven Einfluß der immer einheitlicheren und dienstfertigeren Medien paßte sich die öffentliche Meinung ziemlich schnell der offiziellen Auslegung an. Die Oligarchen als Volksfeinde zu bekämpfen und „Ordnung in der Wirtschaft zu schaffen“ (d.h. sie staatlicher Kontrolle zu unterwerfen) waren mit die wichtigsten Programmpunkte der marionettenhaften „Oppositions“-Partei Rodina unter Führung von Sergej Glaz’ev und Dmitrij Rogozin, die der Kreml aus der Taufe gehoben hatte, um die Kommunisten zu spalten. Bereits im November 2003, kurz vor Abschluß der Kampagne für die Staatsdumawahlen, sank die Zahl derer, die nicht antworten wollten oder konnten, merklich (auf 23 Prozent), und bereits 34 Prozent waren nunmehr der Ansicht, Chodorkovskij habe das Gesetz gebrochen – deutlich mehr, als noch im Oktober, allerdings immer noch keine Mehrheit. Ebenso viele Befragte stimmten der Meinung zu, die Verhaftung habe „bezweckt, Chodorkovskijs politischen Einfluß einzuschränken“ (20 Prozent), oder die Behörden seien „mit Chodorkovskijs Tätigkeit im Ölbereich unzufrieden“ (14 Prozent). Weitere 14 Prozent meinten, alle diese Erklärungen seien gleich bedeutsam. Als zusätzliche Erklärungen des Vorgehens der Staatsanwälte führte die öffentliche Meinung den Wunsch der Strafverfolgungsbehörden an, „eine Aktienflucht ins Ausland zu verhindern“ (46 Prozent) und „Jukos Schwierigkeiten zu machen“ (21 Prozent). Es bildeten sich konkrete negative Einstellungen zum Jukos-Prozeß heraus, die kaum auf die rein rechtlichen Aspekte der Sache zurückzuführen waren. Die von den Befragten vorgebrachten Erklärungen des Vorgehens der Generalstaatsanwaltschaft hatten sehr wenig mit der Ideologie der Rechtstaatlichkeit, aber ebensowenig mit dem „materiellen“ Verständnis des Rechts in traditionellen Gesellschaften zu tun, das sich auf Bräuche, Standeszugehörigkeit oder religiöse Vorschriften beruft. Sie paßten aber durchaus in den Rahmen des sowjetischen Rechtsverständnisses, wonach das Gesetz eine Ansammlung juristisch ausgestalteter Verhaltensregeln für die Bürger darstellt, die das totalitäre Regime im eigenen Interesse und für seine eigenen Bedürfnisse ausarbeitet und festlegt. Man könnte sagen, daß weiterhin ein Rechtsverständnis gilt, das bereits in der angeblich von Graf Benkendorff, dem Gendarmenchef Nikolaus’ I., geprägten Formel Ausdruck fand: „Die Gesetze werden für das Volk geschrieben, nicht für die Regierung.“ Daher versuchten Staatsanwaltschaft, Regierungsvertreter und Abgeordnete der Staatsduma angesichts der offensichtlich fragilen Rechtsgrundlage der Beschuldigungen das Gespräch auf die Sozialgefährlichkeit der Angeklagten zu lenken und von dem Schaden zu sprechen, den diese dem Land zugefügt hätten. So sprach der stellvertretende Generalstaatsanwalt Vladimir Kolesnikov im Fernsehen nach der Verhaftung Chodorkovskijs nicht von der formellen Seite des Verbrechens, von Verstößen der Angeklagten gegen den Buchstaben des Gesetzes, sondern davon, wie viele Rentner einen Zuschlag zu ihrer Rente bekommen könnten, wenn man das Vermögen der Angeklagten auf alle aufteilen würde. Selbstverständlich haben solche Beschuldigungen nichts mit dem formal für das Gericht und die Staatsanwaltschaft geltenden Verfahrensrecht zu tun. Folgt man dem Sinn der Verlautbarungen des Staatsanwalts, so ist „Rechtmäßigkeit“ (und damit auch die „Legitimität“ des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden) nicht mit „Legalität“ gleichbedeutend und impliziert keinen Verweis auf formelle Verstöße gegen bestimmte Artikel bestimmter Gesetze, sondern ist eine Berufung auf „inhaltliche“ Prinzipien sozialer Gerechtigkeit wie etwa den Anspruch der gleichberechtigten Einkommensverteilung und ähnliche sozialpolitische Deklarationen aus sozialistischen Zeiten. Dies bedeutet, daß es kein allgemeingültiges, universal anzuwendendes Gesetz und auch keinen Rechtsstaat gibt, den die Institution der Staatsanwaltschaft stützen würde. „Politische Zweckmäßigkeit“ kann in diesem Fall Rechtsvorstellungen vollständig ersetzen oder sogar mit ihnen verschmelzen, wenn man, wie dies die meisten Bürgerinnen und Bürger Rußlands tun, unter „Recht“ nicht das Gesetz, sondern die Macht der Staatsgewalt versteht. Das ideologische Konstrukt des „Oligarchen“ Die negative Haltung zu den „Oligarchen“ wurzelt nicht nur im Neid einer armen Bevölkerung gegenüber denen, die in einer Zeit der Wirren plötzlich unvorstellbar reich wurden, zumal sich die rußländische Bevölkerung nicht vorstellen kann, wie dies möglich sein soll, ohne zu stehlen – und stehlen kann man, ihrer Ansicht nach, nur aus der Staatskasse. Sie wurzelt auch in einer Rationalisierung dieses Neids als Vorstellung, daß eben die Ausfuhr unehrlich erworbenen Kapitals ins Ausland durch die „Oligarchen“ für die Massenverelendung und die chronische Armut verantwortlich sei. Das Wort „Oligarchen“ hatte anfangs nur den engsten Kreis der größten rußländischen Industriellen und Finanziers bezeichnet, die El’cin und seinen Reformkurs unterstützten. Mit Putins Machtantritt und der von seiner Administration angezettelten breit angelegten Propagandakampagne zur Stärkung der zentralisierten „Machtvertikale“ und zum Kampf gegen die vielen Feinde – tschetschenische Separatisten, Terroristen, Korrumpierte, Regionalbarone – hat sich der Begriff allmählich in ein appellatives, wenn auch semantisch leeres Gebilde verwandelt, das in seiner Funktion der Formel von den „Volksfeinden“ ähnlich ist. Es begann, die diffusen negativen Vorstellungen über Kräfte, die das Recht auf die Nutzung der nationalen Naturschätze monopolisiert und sich durch ihren Export eine sagenhafte Rente gesichert hätten, in sich aufzunehmen. Dieses Gebilde konnte deshalb eine mobilisierende Kraft entfalten, weil Öl, Gas, Metalle etc. im Massenbewußtsein als Rußlands einzige für die Welt bedeutsame Ressource angesehen werden. Bevor diese ressentimentgeladenen Vorstellungen durch eine dienstbeflissene Gefolgschaft aus Abgeordneten, Journalisten und Polittechnologen verschiedener Couleur vervielfältigt wurden, waren sie um zwei weitere Aspekte erweitert worden: Erstens würden die Oligarchen selbst nichts produzieren, sondern nur Rohstoffe nach Westen „pumpen“. Zweitens seien sie daran interessiert, den Status quo rechtlicher Instabilität, Unbestimmtheit und Unklarheit aufrechtzuerhalten; als Schlüsselfiguren im unmittelbaren Umfeld El’cins hätten sie diesen völlig unter Kontrolle gehalten. Auch jetzt würden sie den guten Vorsätzen der paternalistischen Staatsgewalt widerstehen, den Lebensstandard der Bevölkerung zu heben, das Land aus der Krise zu führen und für Wohlstand und Sicherheit zu sorgen. Putins Regime kam auf einer Welle negativer Mobilisierung zur Macht, die vom zweiten Tschetschenienkrieg 1999 ausgelöst wurde. Daraufhin unterdrückte es Schritt für Schritt die oppositionellen Medien, indem es die wichtigsten Fernsehsender unter seine Kontrolle stellte; legte die regionalen Behörden an die Leine, indem es sie finanziell vom föderalen Zentrum abhängig machte; liquidierte de facto das Mehrparteiensystem, beraubte das Parlament, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft ihrer Unabhängigkeit und verwandelte sie in eine der Exekutive unterstellte Maschine zur Absegnung der eigenen Handlungen. Die Masse der Bevölkerung mußte den von der Staatsmacht initiierten Prozeß gegen Chodorkovskij nicht nur als Aktion zur Distanzierung der „Oligarchen“ auffassen, auf die sich das El’cin-Regime gestützt hatte, sondern auch als eine Art Absichtserklärung Putins, er werde entschlossen gegen alle Clans und Gruppierungen der „neuen Russen“ vorgehen, die in den Augen der Bevölkerung am „Raub der Nationalreichtümer“ und der Bildung des korrupten staatlichen Systems beteiligt waren und die sich die Regierung unterworfen und die neue Armut, das Chaos und die Instabilität zu verantworten hätten. „Auf dem Klo kaltzumachen“ waren nun nicht mehr die tschetschenischen Banditen, wie es Putin 1999 drastisch ausgedrückt hatte, sondern die finanziell-industriellen Großmagnaten, die es gewagt hatten, sich für unabhängig zu halten. Somit wurde das Ideologem von den „Oligarchen“ zu einem Element der Restauration des fast verschwunden geglaubten Systems ideologischer Massenvorstellungen, die Realität als Kampf zwischen „den Unsrigen und den anderen“, den fremden, feindlichen Kräften wahrzunehmen, in der „unsere“, heldenhafte und fürsorgliche Staatsmacht gezwungen ist, immer wieder aufs neue Gerechtigkeit und Ordnung zu schaffen. Indem die staatliche Propaganda die Massen gegen die „Oligarchen“ aufwiegelt, belebt sie die archaisch-primitive Konstruktion des militarisierten Verteidigungsbewußtseins wieder, das von Umtrieben äußerer und innerer Feinde ausgeht. Dies ist eine Bedingung, um die Mobilisationsgesellschaft zu reanimieren, die es Tschekisten alten und neuen Stils ermöglicht, ihre Macht zu behaupten. Diese Stigmatisierung der Oligarchen hat sich im Massenbewußtsein verankert. So antworteten auf die in den letzten drei Jahren regelmäßig gestellte Frage „Wem gehört heute in Rußland die Macht?“ die meisten Befragten „dem Großkapital, den Oligarchen“ (32 Prozent), und erst an zweiter Stelle kam „Präsident Putin“ (23 Prozent), gefolgt vom „organisierten Verbrechen“ (15 Prozent), den „Beamten“ (elf Prozent) und dann erst von den „örtlichen Behörden“ (vier Prozent), den „Gouverneuren“ und der „Staatsduma“ (je drei Prozent – August 2003, 1600 Befragte). In der Rhetorik der Staatsmacht, in den Massenmedien und politischen Kampagnen wurde Michail Chodorkovskij zur Personifizierung dieser Figur des „Oligarchen“, da er sich als Vertreter eines neuen, „zivilisierten“, an klaren gesetzlichen Regelungen, dem Abbau der Schattenwirtschaft und der Korruption interessierten Unternehmertyps der staatlichen Willkür und den wachsenden autoritärer Tendenzen in der derzeitigen Administration offen entgegenstellte. Die öffentliche Meinung durchschaut die Absicht der Staatsmacht durchaus: Ihr ist klar, daß es darum geht, einen Unternehmer zu vernichten, der sich eingebildet hat, im heutigen Rußland frei und unabhängig sein zu können, und sie ist nicht geneigt, Gesetzesverstöße und politische Zweckmäßigkeit durcheinanderzubringen. Obwohl die Haltung der breiten Masse zu Chodorkovskij überwiegend von Feindseligkeit geprägt ist, qualifiziert die größte Gruppe der Befragten (je nach Monat zwischen 41 und 49 Prozent, Tab. 6) das Vorgehen der Behörden, die das Unternehmen Schritt für Schritt um seinen Besitz bringen, als mehr oder weniger eindeutige Willkür. Die Haltung der breiten Masse zur Chodorkovskij-Affäre hat kaum etwas mit Vorstellungen von Gesetzlichkeit oder Ungesetzlichkeit zu tun. Steuertricks oder Steuerhinterziehungen, die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die Chodorkovskijs Ölriese beim Kauf bestimmter Firmen auf sich genommen hatte – kurzum, alles, was dem Unternehmen formal zur Last gelegt wird, bewegt die Bevölkerung recht wenig. Die öffentliche Meinung tendiert dazu, die Frage, ob die Nutzung jeglicher Mittel zur Steuerminderung, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, ein Finanzdelikt darstellt, mit „nein“ zu beantworten (41 Prozent der Befragten im November 2003; „ja“ sagten nur 28 Prozent, die anderen, also fast ein Drittel, waren außerstande, die Frage zu beantworten). Ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger Rußlands geht davon aus, daß es zulässig ist, seine Steuern nicht in vollem Umfang zu bezahlen, wenn man die Möglichkeit dazu hat, obwohl 60 Prozent diese Haltung verurteilen. Nach Meinung der Mehrheit der Befragten umgehen im Schnitt mehr als drei Viertel der Unternehmer auf die eine oder andere Art Steuern (daß dies auch andere Bürger tun, denken nur 46 Prozent). Die schroffsten Vorurteile der Bevölkerung aber betreffen die Staatsbeamten: 84 Prozent der Befragten gehen davon aus, daß die Praxis der „Doppelbuchhaltung“ gerade in diesem Milieu am weitesten verbreitet ist und daß die meisten Beamten ihr Gehalt nicht offiziell überwiesen, sondern „schwarz“ in bar bekommen. Ob dies als Verbrechen gewertet wird, hängt davon ab, wer es tut – und nicht, ob ein Verstoß gegen entsprechenden gesetzlichen Normen vorliegt (Tab. 5). Ein und dieselbe Tat wird von einer großen Zahl der Befragten verurteilt, wenn sie von einem „Chef“, einer mit Macht bekleideten Person begangen wird, und von relativ wenigen, wenn es sich um einen „Durchschnittsbürger“ handelt (das Verhältnis von „Verurteilenden“ und „Billigenden“ liegt im ersten Fall bei fast 2:1 und im zweiten bei 1:3). Dadurch erhalten auch die Beschuldigungen der Ordnungskräfte gegen die Jukos-Leitung im Massenbewußtsein einen ganz anderen Sinn, als jenen, den ihr die Staatsanwaltschaft und die Staatsführung verleihen wollen. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Bewertung, sondern um die instrumentelle und politische Kontrolle über einflußreiche gesellschaftliche Gruppen. Die Verlautbarungen der Strafverfolgungsbehörden werden vor allem von denjenigen Gruppen ernstgenommen, die nur über minimale Ressourcen und Kompetenzen verfügen: von Rentnern, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Einwohnern abgelegener Städte und Dörfer, Bedürftigen (wenn auch nicht den Allerärmsten), sowie von Gruppen, die vor dem Abschluß ihrer politischen Sozialisierung stehen: Schüler und Studenten. In diesem konservativen Milieu staatsabhängiger Menschen erhalten sich eher als anderswo die sozialen Einstellungen und Auffassungen der Sowjetzeit. Im Bewußtsein dieser Menschen bleibt die Illusion erhalten, daß die Staatsgewalt, nachdem sie den Oligarchen ihre unlauter erworbenen Reichtümer abgenommen hat, diese dazu aufwenden wird, um den Ärmsten und Bedürftigsten zu helfen, staatliche Sozialleistungen aufzustocken, die medizinische Versorgung zu verbessern usw. Als Mittel zur Einschüchterung oder zur eigenen politischen Werbung hingegen, nicht aber als Rechtshandlungen werden die Repressalien gegen Jukos von hochqualifizierten und höhergestellten Gruppen angesehen, die über die meisten Ressourcen, Informationen und Kompetenzen verfügen: Führungskräften, Unternehmern, Fachkräften, Einwohnern von Großstädten, Menschen mit hohem Einkommen. So liegt etwa bei Führungskräften der Anteil entsprechender Antworten bei 59 Prozent, bei Unternehmern bei 69 Prozent, bei Landarbeitern und Rentnern jedoch zwischen 36 und 38 Prozent. Die Jukos-Affäre wird von ihnen nicht als Versuch aufgefaßt, im Lande Ordnung zu schaffen, sondern als Teil einer Wahlkampagne, als populistischer Tribut an bestimmte Stimmungen in der Gesellschaft (so denken 44 Prozent der Befragten) oder als politische Eigenwerbung, ähnlich der Kampagne gegen die „Werwölfe in Uniform“ im Frühjahr 2003, die in der Presse hämisch als „Schaukampf“ bezeichnet wurde. Dabei sehen Wähler, unabhängig von der Partei (also die Hälfte der Bevölkerung, die entweder von größerer Loyalität gegenüber der Staatsmacht oder im Gegenteil von größerem politischem Engagement geprägt ist) in diesen Aktionen der Staatsanwaltschaft viel häufiger Wahltricks als Nichtwähler. Anders gesagt ist ein solcher berechnender politischer Zynismus eben für den aktiven und „aufgeklärten“ Teil der Bevölkerung charakteristisch, der von sich meint, er sei die „Gesellschaft“. Dies ist keine Schizophrenie, sondern eine Identifizierung der Wähler mit den Machthabern, da der Großteil der Wähler seine Stimme eben diesen Machthabern, diesem Präsidenten gibt. Auch die These, daß Jukos stärker die Staatsmacht „geärgert“ habe, wird wiederum doppelt so häufig von sehr gebildeten, wohlhabenden Großstädtern vertreten als von alten, wenig gebildeten und armen Einwohnern kleiner, abgelegener Städte und Dörfer. „Mehr verdächtige Geschäfte“ vermuten wenig gebildete, ältere, arme Leute. Die Meinungen über die Motive hinter der Kampagne gegen Jukos (der Wunsch nach Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit vs. das Streben, „eigene Leute“ an die Spitze des mächtigsten und reichsten rußländischen Unternehmens zu stellen) verteilten sich so: „Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit“ – 23 Prozent, „eigene Leute positionieren“ – 42 Prozent (34 Prozent gaben keine Antwort, November 2003). Die Einschätzung der Rechtmäßigkeit, also auch der „Gesetzlichkeit“ des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden wird nicht nur von Überlegungen über die Motive der diversen politischen Akteure beeinflußt, sondern auch von durchaus inhaltlichen, mit bestimmten materiellen Interessen verbundenen Gerechtigkeitsvorstellungen, einschließlich der gerechten Verteilung sozialer Güter im Staat. Was ist besser – privaten Ölunternehmen den Großteil ihres Profits abzunehmen und ihn für soziale Bedürfnisse aufzuwenden oder ihn den Unternehmen zu belassen, damit diese ihn investieren und ihre Betriebe modernisieren können? Für die Mehrheit der Bevölkerung ist die Antwort auf diese Frage natürlich klar: 60 Prozent der Befragten sind dafür, die Profite abzuschöpfen und umzuverteilen, 24 Prozent wollen sie den Produzenten belassen, die restlichen gaben keine Antwort (Dezember 2003). Dieselben 60 Prozent halten es für das beste, die privaten Rohstoffunternehmen zu verstaatlichen, 24 Prozent sind dafür, sie den derzeitigen Eigentümern zu belassen, dabei aber den Steuersatz zu heben und die Kontrolle über ihre Tätigkeit und Ausgaben zu verschärfen, und nur drei Prozent sind bereit, alles so zu lassen, wie es ist (13 Prozent gaben keine Antwort, November 2003). In der sowjetischen Gesellschaft konnte Privateigentum nicht geschützt oder staatlich garantiert werden. Es dominierte das „Volkseigentum“, das unklare Hoffnungen darauf erweckte, die Machthaber würden dem Volk endlich eine Wohltat erweisen und ihre eigenen Einkünfte mit ihm teilen. Allerdings wird – und darin liegt das köstliche Paradoxon des zynischen Bewußtseins der Bürgerinnen und Bürger Rußlands – trotz Vorstellungen davon, daß die Staatsmacht „gerecht“ zu sein habe, die Hoffnung darauf, daß die Regierung die requirierten Reichtümer der Oligarchen dazu benutzt, um den Armen und sozial Schwachen unter die Arme zu greifen, nur von einer unbedeutenden Minderheit (zwischen sieben und 13 Prozent) geteilt. Die Mehrheit (67–69 Prozent) antwortet auf die Frage „Wer wird vom Bankrott und dem Ausverkauf von Jukos profitieren?“ überzeugt: „obrigkeitsnahe Geschäftsleute und die Beamten selbst“ (der Rest gab keine Antwort, September–Oktober 2004). Einen Monat später ergab eine Frage, die auf eine feinere Differenzierung dieser Vorstellung ausgerichtet war, ähnliche Resultate: So angenehm dem Durchschnittsbürger die populistische Demagogie der Behörden auch sein mag, so erweckt die offizielle Sichtweise doch seinen Argwohn, denn wenn die Behörden vom „Gemeinwohl des Volkes“ zu sprechen beginnen, so seine beharrliche Überzeugung, ist eindeutig etwas faul. Der Durchschnittsbürger versucht hartnäckig, hinter den schönen Reden eigennützige Interessen ihm noch unbekannter Cliquen und Gruppierungen in Machtkreisen auszumachen. Dies können sowohl wirtschaftliche Interessen im engeren Sinne (privater Eigennutzen oder Gruppeninteressen von Jukos-Konkurrenten, Spielchen der Obrigkeit und der Staatsanwaltschaft zugunsten einer anderen, nichtgenannten Firma, die bestrebt ist, Chodorkovskijs Unternehmen vom Markt zu drängen) als auch politische Interessen sein (Umverteilung der Macht zwischen verschiedenen Gruppen und Interessenvereinigungen). Mehr noch, nach Meinung der absoluten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Rußlands würde selbst die vom Gros der Bevölkerung gewünschte Proklamation einer Politik der Verstaatlichung und die Rückgabe aller „rechtswidrig“ von Kapitalisten angeeigneten Großunternehmen an den Staat zu nichts Gutem führen (Tab. 10). Diese Einstellung zum Recht kann nicht einfach als Abwesenheit moderner rechtspolitischer Grundsätze im Massenbewußtsein betrachtet werden: Es handelt sich nicht um die Ignoranz eines Menschen, der nicht weiß, daß er in einem Unrechtsstaat lebt, weil er einen anderen Staat nie gesehen hat. Wir haben es mit etwas anderem zu tun: Die Menschen identifizieren sich mit dem Willen der Obrigkeit, der als eine nicht zu ändernde Kraft akzeptiert wird, an die man sein Verhalten anpassen muß, ohne sich aber damit zu solidarisieren. Nach Auffassung der Mehrheit der Befragten hat das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden nichts mit Rechtsschutz und Wahrung der Gesetzlichkeit zu tun. Da dahinter eine reale Kraft steht, werden alle oder fast alle ihre Handlungen mit der Zeit innerlich rechtfertigt. Die größte Gruppe unter den Befragten (39 Prozent) ging davon aus, daß es sich bei der Kampagne gegen Jukos um einen Schaukonflikt zur Abschreckung aller anderen Unternehmer oder öffentlichen Figuren handelt, die sich der „gelenkten Demokratie“ zu widersetzen versuchen (unter Führungs- und Fachkräften liegt diese Zahl bei 46 Prozent). 27 Prozent der Befragten hofften im Gegenteil, daß auf diesen Prozeß Verfahren gegen andere „Oligarchen“ folgen würden. Deshalb wurden die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts, Chodorkovskijs Untersuchungshaft zu verlängern, und die steckbriefliche Fahndung nach anderen Vorstandmitgliedern des Unternehmens durch die Staatsanwaltschaft von einem beträchtlichen Teil der Bürgerinnen und Bürger Rußlands gutgeheißen (43 Prozent, wobei es hier kaum Unterschiede zwischen Befragten mit unterschiedlichem Bildungsniveau, Einkommen, Status und Wohnort gab). Lediglich 16 Prozent verurteilten dieses Vorgehen (vor allem die am besten Ausgebildeten, Besserverdienenden und Jüngsten), obwohl eine sehr große Anzahl von Befragten Schwierigkeiten mit dieser Frage hatte und keine eindeutige Antwort geben konnte (41 Prozent). Auf allgemeine Vorstellungen von Gesetzmäßigkeit oder Gerechtigkeit und Ordnung haben diese Handlungen der Behörden und der Staatsanwaltschaft keinerlei Einfluß. Eben darauf liefen die Änderungen in der Massenwahrnehmung der von der Staatsmacht entfesselten Kampagne durch Chodorkovskijs Verhaftung und die wachsende Aggressivität der Rhetorik gegen Oligarchen hinaus: Die öffentliche Meinung ließ sich immer mehr von der offiziellen Propaganda beeinflussen und tendierte zur Position „keine politischen Zusammenhänge zu suchen, es geht hier nur um Diebstahl und finanzielle Machenschaften“, die der sowjetischen Sicht der Reichen als Verbrecher oder der noch älteren, weitverbreiteten Auffassung von ständischer Ungleichheit als Ergebnis einer verbrecherischen Ausbeutung der Massen entsprach. Dies bedeutete eine Kehrtwende von der ursprünglichen Auslegung der Jukos-Affäre als politischer Wahlkampfaktion, als Werbekampagne der derzeitigen Administration. Im übrigen hat sich kaum etwas verändert: Die Auslegung des Geschehens als „Konkurrenzkampf diverser Clans“ behielt ihre Anhänger, während die antisemitisch-nationalistische Interpretation („Es handelt sich um eine Maßnahme zur Beschränkung des Einflusses nichtrussischen Kapitals“) weiterhin wenige Befürworter hatte. Ebenso haben sich während des gesamten Verlaufs des Prozesses trotz der eindeutigen Voreingenommenheit der offiziellen Massenmedien die Vorstellungen vom Charakter der Gerichtsverhandlung kaum verändert. Die Gerichtsverhandlung Die Verhandlung war weder gerecht noch unabhängig. Es war unmöglich zu verbergen, daß die Behörden ständigen Druck auf die Richter ausübten, um sie zu einem Schuldspruch zu zwingen. Eine Ausnahme bildeten nur die Monate unmittelbar vor der Verkündung des Urteils, als die Zahl derer, die das Gericht für parteiisch hielten, drastisch abnahm, während immer mehr Befragte die entsprechende Frage nicht zu beantworten vermochten (Tab. 7 und 8). Bezeichnenderweise kam dies ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als der Anteil derjenigen, die einen Druck der Behörden auf das Gericht ausmachten, auf seinem Höchststand war (53 Prozent). Dies kann nur auf eine Weise ausgelegt werden: Die Bevölkerung erkannte an, daß die Machthaber gut daran tun, das Gericht zu zwingen, reiche Menschen kraft ihres Reichtums zu Verbrechern zu erklären. Besser gebildete (Tab. 2), wohlhabendere und Untergruppen mit einem höheren Status sowie, polar dazu, die am schlechtesten Angepaßten und die Perspektivlosesten, die Putins Handlungen als Präsident nicht gutheißen (davon enthält unsere Auswahl halb so viele wie solche, die diese Handlungen billigen) waren häufiger als andere der Meinung, daß die Machthaber während der Ermittlung und des Verfahrens Druck auf die Ordnungskräfte ausübten. Allerdings sind diejenigen, die sich über die Voreingenommenheit des Gerichts im klaren sind, dadurch nicht weniger negativ gegenüber Chodorkovskij eingestellt. Die verbreitetsten Haltungen, die für die vorherrschende Teilnahmslosigkeit bezeichnend sind, spiegeln das wider, was im Lande vor sich geht, sind Gleichgültigkeit und die Weigerung, eine eindeutige Position einzunehmen. Mitgefühl sprachen Michail Chodorkovskij nur 17 Prozent aus, während 63 Prozent kein Mitgefühl hatten. Mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) waren sich mehr oder weniger sicher, daß Chodorkovskij der ihm zur Last gelegten Delikte schuldig sei. Für unschuldig hielten ihn nur 13 Prozent. Was auch immer die wahren Motive hinter dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sein mögen, nach Meinung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Rußlands entsprechen diese den Ritualen „richtigen Verhaltens“, sind also das, was die oberste Staatsgewalt eben zu tun hat. Ganz unabhängig von der Frage der Gesetzlichkeit und letztendlichen Zweckmäßigkeit steigert dies merklich die Popularität des Präsidenten und – in seinem Glanze – auch die der Staatsanwaltschaft. Die Vorurteile gegen Chodorkovskij begannen sich im Geichklang mit dem anschwellenden Ton der Anklage in den Massenmedien zu verbreiten, da kein alternativer Standpunkt mehr vernehmbar war. Im November 2003 ging etwa ein Viertel der Befragten von Chodorkovskijs Schuld aus. Ein Jahr später waren es bereits 34 Prozent. Im Mai 2005, unmittelbar vor Verkündung des Urteils, hielten ihn bereits 53 Prozent für schuldig. Dabei war die absolute Mehrheit vollkommen gleichgültig und war weder an den Einzelheiten des Gerichtsverfahrens interessiert, noch hatte sie irgend etwas von diesem Prozeß gehört oder gelesen. Hingegen gingen diejenigen 10–11 Prozent, die den Verlauf der Verhandlung aufmerksam verfolgt hatten, davon aus, daß die Anklage zusammenbricht und im kontradiktorischen Verfahren die völlige Haltlosigkeit der Argumente des Staatsanwalts offenbar werde. Trotzdem meinten im April 2005 bereits 31 Prozent, daß sich die Anklage gegen Chodorkovskij vor Gericht bewahrheitet; mehr noch, 38 Prozent waren davon überzeugt, daß Chodorkovskij unter dem Deckmantel seines Ölunternehmens eine kriminelle Vereinigung gegründet habe, die Wirtschaftsverbrechen und Auftragsmorde beging. Entsprechend waren 49 Prozent schon zu diesem Zeitpunkt bereit, die Höchststrafe (zehn Jahre Haft) gutzuheißen. Gerade die inkompetente und uninformierte Masse dient der autoritären und unkontrollierten Staatsmacht als zuverlässigste Stütze. Sie ist nicht imstande, sich der konzentrierten Einwirkung der staatlichen Massenmedien zu widersetzen, da diese den Informationsraum monopolisiert haben. Diese Resistenzlosigkeit hat allerdings zur Bedingung, daß die Obrigkeit dabei auf die Komplexe, Phobien und Vorurteile dieser Masse eingeht. Dann hält die Masse letztlich ihre eigenen Einstellungen und Antipathien für überzeugende Argumente und wird die Willkür und den pragmatischen Zynismus der Staatsgewalt gutheißen, wenn diese die Phobien der Massen in deren Interesse nutzt. Konsequenzen des Prozesses Ab Herbst 2004 machte sich in der öffentlichen Meinung die Vorstellung breit, daß es nicht bei Jukos bleiben wird und die Behörden bereit sind, auch andere Großunternehmer oder „Oligarchen“ zu verfolgen. Zum einen fing die Bevölkerung an zu verstehen, daß die Staatsmacht Chodorkovskij nicht freilassen wird, obwohl sich die Beschuldigungen aus rechtlicher Sicht als haltlos erwiesen haben. Zum anderen ergab sich diese Einschätzung gerade daraus. Weil die Beschuldigungen aus rechtlicher Sicht haltlos ist, wird das Vorgehen fortgesetzt, denn sonst müßte Putin das Scheitern seiner gesamten sozialen und wirtschaftlichen Politik der letzten Jahren eingestehen, was er nie tun werde, ebenso wie er um nichts auf der Welt den Mißerfolg seiner Tschetschenienpolitik einräumen werde. Am häufigsten vertraten diese Meinung zwei sehr unterschiedliche Gruppen: entweder sehr junge Menschen oder aber jene Führungskräfte und Angestellte, die Putin-Anhänger und Etatisten sind. Unter dem politisch aktiven Teil der rußländischen Bevölkerung (also denjenigen, die an Wahlen teilnehmen) erwarten vor allem Wähler von Rodina weitere Verfolgungen von Oligarchen und Kapitalisten, gefolgt von Anhängern Grigorij Javlinskijs und den Wählern der Partei Edinaja Rossija. Die Schuldvermutung, mit der die öffentliche Meinung Chodorkovskij begegnet, hindert die Masse der Bevölkerung nicht daran, die negativen Konsequenzen dieser Affäre zu sehen: einen Investitionsrückgang, der einen Wachstumsrückgang nach sich ziehen wird, einen Anstieg gesellschaftlicher Spannungen, eine Zuspitzung der innenpolitischen Lage, eine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Rußland und dem Westen. Die absolute Mehrheit der Befragten (52 Prozent) beantwortete die Frage „Was meinen Sie, wird sich die Jukos-Affäre negativ auf die Bereitschaft rußländischer Unternehmer auswirken, ihr Kapital in Rußland anzulegen?“ positiv, nur 17 Prozent verneinten, und die restlichen gaben keine Antwort, offensichtlich weil sie dieses Thema nicht beschäftigt. Selbstverständlich haben Jüngere und höher Gebildete ein schärferes Gespür für die Gefahr, die von der behördlichen Willkür für die rußländische Wirtschaft ausgeht. In kleinen und mittelgroßen Städten sind diese negativen Auswirkungen weniger spürbar, ganz zu schweigen von ländlichen Gegenden, wo sich die positiven Folgen der Reformen der 1990er kaum bemerkbar machen. Solche Erwägungen werden kaum einen Einfluß auf die Einstellung der Gesellschaft zur Staatsgewalt haben. Allerdings zersetzt dieser Zynismus die Grundlagen des Putin-Regimes und macht das System der „gelenkten Demokratie“ extrem instabil. Je härter das Regime, je mehr es sich auf Gewaltausübung stützt, desto mehr unbewältigte Probleme schafft es, die es hinter neuen, wiederum selbstverursachten Problemen verbergen muß. Die Inkompetenz der neuen Putinschen Verwaltung, die aus ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern, Armeeangehörigen etc. besteht, schafft immer bedeutendere gesellschaftliche Spannungen, besonders auf den höheren Ebenen des Verwaltungssystems. Die unvermeidliche Krise, die voraussichtlich bei der Machtübergabe von Putin an seinen Nachfolger entbrennen dürfte, wird um so schneller verlaufen, je gründlicher zu jenem Zeitpunkt die Legitimität der Staatsmacht und das Vertrauen in das Institutionengefüge der Gesellschaft vernichtet sind. Die Jukos-Affäre hat ein weiteres Mal die überaus schwachen formalen Grundlagen der Legitimität der Staatsgewalt und der sozialen Ordnung im postsowjetischen Rußland bloßgelegt. Aus dem Russischen von Mischa Gabowitsch, Moskau
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