Minderheitenschutz in der neuen EU
Beitrittskriterien nach dem Beitritt
Abstract
Das Kopenhagener Mandat, auf dessen Grundlage die Kommission Minderheitenschutz überprüfte, beinhaltete keine Vorgaben zur Anwendung dieses Beitrittskriteriums. Außerdem fehlten der EU in diesem Bereich jegliche Kompetenzen. Vor dem Beitritt baute die Kommission ein effektives Monitoring-System auf, das aber ausschließlich für die Kandidatenstaaten galt. Dies verhindert letztlich eine strikte Anwendung des Kriteriums. Dennoch hatte die Überwachung positive Effekte auf die Beitrittsstaaten. Mehr noch, die Anwendung des Beitrittskriteriums legte über die Vorbeitrittspolitik hinaus den Grundstein für eine Minderheitenpolitik der EU.
(Osteuropa 5-6/2004, S. 473483)