Rechtsgewalt oder Gewaltrecht
Das internationale Recht und die Menschenrechte in Tschetschenien
Abstract
Rußlands Aufnahme in den Europarat im Jahr 1996 erfolgte mit der Absicht, dadurch die Annäherung des Landes an die europäischen Menschenrechtsstandards zu fördern. Eine detaillierte Analyse der rußländischen Menschenrechtsverstöße im Tschetschenienkrieg zeigt, daß diese Intention weitgehend gescheitert ist. Zwar hat Moskau normative Vorgaben des Europarats übernommen, doch bei der Umsetzung der Normen und der Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen erweist sich Rußland als reformresistent. Rußland hat keinen Anspruch mehr auf Langmütigkeit, wenn die Glaubwürdigkeit des Europarats nicht selbst zur Disposition gestellt werden soll.
(Osteuropa 8/2003, S. 10661083)